die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere
- Beratung und Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten;
- Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit;
- Hilfeleistung bei Buchführungspflichten, die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung;
- Hilfeleistung bei der Einziehung von Steuererstattungs- und -vergütungsansprüchen;
- Übernahme treuhänderischer Verwaltungen sowie Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2022
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
(na)
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zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2022